KrankenversicherungIn Deutschland macht sich keiner Sorgen um seine Absicherung im Krankheitsfall. In unserem Sozialstaat hat jeder das Recht auf eine Krankenversicherung. Der Versicherungsbeitrag wird bei Angestellten automatisch vom Bruttolohn abgezogen, Kinder sind über die Eltern mitversichert und für Arbeitslose übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für die Krankenversicherung. Diese Art der Krankenversicherung gilt allerdings

nur innerhalb Europas. In allen anderen Teilen der Welt muss sich der Reisende selbst um seine Sicherheit kümmern, wobei durchaus einige Hürden zu überwinden sind, vor allem wenn alles korrekt laufen soll.

Für kürzere Urlaube kann man eine Zusatzversicherung bei einigen Anbietern (UKV, ADAC, HUK) abschließen, welche allerdings nur 60 Tage (einige auch 90 Tage) am Stück gültig ist. Dafür ist eine solche Versicherung für einen geringen Jahresbeitrag von etwa 15 Euro bereits zu haben.

Bei Reisen über diesen Zeitraum hinaus muss eine Langzeit – Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Wichtige Punkte die zu beachten sind, sind z.B. der beinhaltete Krankenrücktransport. Dieser sollte am besten als “medizinisch sinnvoll” nicht als “medizinisch notwendig” angegeben sein.

Auch ist es von Vorteil, wenn man im Krankheitsfall nicht in Vorleistung treten muss, nicht das einem auf der Reise plötzlich das Geld ausgeht. So eine Behandlung kann einiges kosten.

Des weiteren wird unterschieden zwischen einer Versicherung die USA und Kanada beinhaltet und solchen die dies nicht tun. Bei Versicherungen die diese Reiseländer mit abdecken kann sich der Krankenversicherungsbeitrag um nahezu das Doppelte erhöhen, selbst wenn man nicht seine gesamte Zeit dort verbringt. Sollte man in den USA nur einen Kurzaufenthalt oder eine Durchreise planen so bieten auch einige Versicherungen dafür eine Absicherung mit an.

Eine Reisekrankenversicherung kostet je nach Leistung im Monat etwa 40 Euro (ohne USA/Kanada).

Und noch etwas: die Langzeit – Auslandskrankenversicherung muss vor Abreise abgeschlossen werden, kann also nicht mit anderen Krankenversicherungen und damit Anbietern kombiniert werden.

Krankenversicherung in Deutschland kündigen

Die Krankenkasse in Deutschland wird nicht mehr benötigt und somit müssen dafür auch keine Beiträge mehr bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man in Deutschland während dieser Zeit kein geregeltes Einkommen, also nicht Sozialversicherungspflichtig ist. Nach der Rückkehr übernimmt das Arbeitsamt die Anmeldung bei der Krankenkasse, wenn man sich arbeitslos meldet. Die Krankenkasse bei der man vorher versichert war ist verpflichtet, eine wieder aufzunehmen. Dies gilt auch Rückwirkend zum Tag der Wiedereinreise nach Deutschland, was den Versicherungsschutz, falls man krank zurückkehrt, abdeckt.

Langzeitreisende die weiterhin Einkommen beziehen, weil sie z.B. vom Arbeitgeber freigestellt wurden, also während eines sogenannten Sabbaticals durch die Welt reisen, können eine Anwartschaft bei ihrer jetzigen gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Damit zahlen sie nicht den vollen Beitrag sondern nur einen Teilbetrag von unter hundert Euro, damit die Versicherung nach der Rückkehr weiterläuft. Gleiches gilt auch für privat Versicherte.

Also, am besten vorher genau erkundigen damit hier nichts schief läuft! Und lasst euch bloß nichts aufquatschen!